Ihr Recht auf Bildungsurlaub

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW

Arbeitnehmer/-innen haben für ihre politische und berufliche Weiterbildung in der Regel Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Bildungsurlaub wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Arbeiter/-innen und Angestellte, aber auch Heimarbeiter/-innen oder als freie Mitarbeiter/-innen Tätige, Arbeitslose, Hausfrauen und -männer können an Bildungsurlaubsveranstaltungen teilnehmen. Der/die Arbeitnehmer/-in wird auf Antrag von der Arbeit freigestellt. Lohn und Gehalt müssen weiterhin gezahlt werden, die Seminarkosten trägt in der Regel der/die Teilnehmer/-in. Sie können sich auch Ihren Bildungsurlaub über den Bildungsscheck fördern lassen (siehe Info Bildungsscheck).

Wenn Sie sich für ein Seminar angemeldet haben, müssen Sie Ihre/n Arbeitgeber/-in bis spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn mit den Unterlagen, die Sie von uns erhalten haben, davon unterrichten. Bis spätestens drei Wochen nach Ihrer Mitteilung müssen Sie eine Zu- oder Absage erhalten haben. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Reaktion Ihres Arbeitgebers vorliegt, gilt die Freistellung als erfolgt und Sie können Ihren Bildungsurlaub antreten.

KOBIseminare ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung in NRW anerkannt und durch den Gütesiegelverbund Weiterbildung zertifiziert. Alle aktuell von der Bezirksregierung Arnsberg anerkannten Einrichtungen sind im Internet in einer nach Orten sortierten Liste veröffentlicht unter: www.bra.nrw.de/623649.

Grundsätzlich ist Bildungsurlaub über Landesgesetze geregelt. Aber auch wenn Sie nicht in NRW arbeiten oder wohnen, können wir im Einzelfall die Anerkennung der Seminare in anderen Bundesländern für Sie beantragen.

Sie können auch eine Förderung mit Bildungsscheck oder Bildungsprämie für Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.

Einen guten Überblick über das Angebot in NRW erhalten Sie über die folgenden Datenbanken:

www.bildungsurlaub.de

www.weiterbildung-nrw.de

Am Bildungsurlaub kann jede/r teilnehmen – auch wenn Sie keinen Anspruch auf Freistellung haben, sind Sie herzlich willkommen. Haben Sie Probleme mit der Beantragung, Fragen zum Bildungsurlaub oder zur Anerkennung auch in anderen Bundesländern? Wir beraten Sie gern!

Beratung per E-Mail oder telefonisch über die Anmeldung 0231-5345250, bei weitergehenden Fragen bei Ines Potreck, Tel. 0231-534525-25 oder potreck@kobi.de.